Seit 2014 gibt es eine Zentrale Prüfstelle Prävention mit Sitz in Essen. Diese Prüfstelle ist für die Anerkennung von Yoga, Tai Chi oder anderen gesundheitsfördernden Verfahren zuständig, d. h. die Konzepte für Kurse müssen nun nicht mehr bei den einzelnen Krankenkassen anerkannt werden.
Alle Unterlagen müssen online eingereicht werden, aber die Mitarbeiter der Prüfstelle beraten und helfen sehr kompetent unter folgender Hotline: 0201-5658290
Alle wichtigen Informationen über die Voraussetzungen zur Anerkennung findet man im Leitfaden für Prävention; ein 110 Seiten langes pdf, das auf der Website der Prüfstelle zum Download bereitsteht. Die wichtigsten Infos für Yogalehrer habe ich hier zusammengefasst.
Grundvoraussetzung ist ein mindestens zweijährige, zusammenhängende – heißt bei einem Träger – absolvierte Ausbildung über 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Präsenzunterricht. Der Ausbildungsträger muss auf der Urkunde vermerken nach welchen Unterrichtsstandards er sich richtet. Von der Prüfstelle Prävention werden die Unterrichtsstandards des Berufsverbandes der Yogalehrenden in Deutschland e.V. BDY/EYU, der deutschen Yoga Gesellschaft DYG, der Iyengar Yoga Vereinigung Deutschland IYVD und des Berufsverbands Unabhängiger Gesundheitswissenschaftlicher Yoga-Lehrender BUGY anerkannt. Die Unterrichtsstandards anderer Verbände wie z. B. des Berufsverbandes der Yoga Vidya Lehrer/innen BYV werden bislang nicht anerkannt. Den Nachweis darüber, dass die Unterrichtsstandards der vier oben genannten Verbände eingehalten werden muss das jeweilige Ausbildungsinstitut erbringen.
Eine weitere Voraussetzung für die Anerkennung der Kurse ist ein Grundberuf im medizinischen, pädagogischen oder sportpraktischen Bereich. Diese Qualifikation kann man jedoch durch den Nachweis von mindestens 200 Zeitstunden an Kursleitererfahrung ersetzten. Dies kann man dokumentieren, indem man eine Bestätigung von einem Träger (Z. B. Schule, VHs usw.) einreicht, bei dem man die Kurse geleitet hat, man kann aber auch durch das Einreichen von Verträgen über Raummiete oder des Steuerbescheids selbständiges Unterrichten nachweisen. Zusätzlich zu diesen Nachweisen über Lehrerfahrung braucht man einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss.
Abschließen muss nun der geplante Kurs mit Lernzielen, Progression, Zielgruppe und auch den medizinischen Wirkungen beschrieben werden. Hierfür wird sowohl ein allgemeines Konzept für den Kurs eingereicht, aber auch die einzelnen Unterrichtseinheiten müssen genau erläutert werden. Zusätzlich lädt man auch alles weitere schriftliche Material hoch das später die Teilnehmenden zur Nach- und Vorbereitung erhalten. Auch die Rahmenbedingen, heißt Raum, Geräte und Preis des Kurses werden bei der Prüfstelle angegeben.
Diese Informationen werden von der Prüfstelle in ca. zwei Wochen bearbeitet und dann der Kurs im besten Fall für drei Jahre zertifiziert.
Ich hoffe dies hilft ein bisschen bei der Wahl der Yoga Lehrer Ausbildung, falls man später Kurse geben möchte die eine Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention erhalten und somit die Teilnehmenden von der Krankenkasse die Kursgebühr erstattet bekommen.
Beim nächsten Mal schreibe ich mehr über die Kriterien wie man ein gutes Ausbildungsinstitut für die Yoga Lehrer Ausbildung findet.